No Military Tax Switzerland

Übermitteln Sie das Einspracheformular gegen die Veranlagungsverfügung über Ihre Wehrpflichtersatzabgabe
Das höchste Gericht des Kantons Genf (die Chambre Administrative de la Cour de Justice) entschied, dass die Erhebung einer Wehrpflichtersatzabgabe von Militärdienstverweigerern aus Gewissensgründen gegen Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) und 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstösst. Das Urteil ist unter diesem Link verfügbar.
Auch Sie können innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt Ihrer Veranlagungsverfügung über die Wehrpflichtersatzabgabe auf der Grundlage des Genfer Urteils Einsprache gegen diese einlegen. Sofern dieses Urteil nicht vor dem Bundesgericht angefochten wird, erwächst es in Genf in Rechtskraft und könnte auch in den anderen Kantonen berücksichtigt werden. Sie haben also gute Chancen, Ihre Wehrpflichtersatzabgabe nicht mehr bezahlen zu müssen.
Einspracheformular
Schritte nach Erhebung der Einsprache
Das Einspracheverfahren ist kostenlos. Daher besteht keine Gefahr, dass Sie zusätzliche Gebühren zahlen müssen. Wenn die zuständige kantonale Behörde das Genfer Urteil umsetzt (was sie tun sollte), haben Sie gute Chancen, dass Sie als Militärdienstverweigerer keine Wehrpflichtersatzabgabe zahlen müssen.
Nachdem Sie Ihre Einsprache gegen die Veranlagungsverfügung eingereicht haben, kann die zuständige kantonale Behörde eine der folgenden zwei Positionen einnehmen.
Ablehnung Ihrer Einsprache und Bestätigung Ihrer Veranlagungsverfügung: Theoretisch sollte die kantonale Behörde diese Position nicht vertreten. Wenn Sie einen Einspracheentscheid erhalten, mit dem Ihre Einsprache abgelehnt wird, ist es sehr wichtig, dass Sie uns sofort eine Kopie des Entscheides unter nomilitarytax@gmail.com übermitteln (zu unserer Information). Wir empfehlen Ihnen, einen Anwalt zu konsultieren.
Gutheissung Ihrer Einsprache und Aufhebung der Veranlagungsverfügung: In diesem Fall haben Sie gewonnen. Sie müssen keine Wehrpflichtersatzabgabe
zahlen.
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